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Ein Versicherer ist
die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt
(vgl. § 1 VVG). In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien
Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz
gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.
Der Versicherer muss nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in
Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen
(Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft
(Versicherungsgesellschaft) und privatwirtschaftlich organisiert. In anderen
Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, z.B. in Großbritannien die
names von Lloyd's of London, Versicherer sein.
Nach dem VAG ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt ein
Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (z. B. die
Baufinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer)
dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der
Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung - d.h. als Vermittler
für einen anderen Anbieter - angeboten werden. Quelle:
wikipedia |
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